Home
Hardware
Software
Datenschutz
... Unternehmen
... Gesundheitswesen
Kontakt
Datenschutzerklärung
Impressum

Datenschutz in Ihrem Unternehmen

 

Compliance spielt besonders im Datenschutz eine wichtige Rolle, denn Unternehmen tagtäglich mit Datenmengen, darunter hochsensible Kundendaten wie Anschriften, Bankdaten oder Informationen zu Produkten.

Geraten sie in die falschen Hände, etwa von unautorisierten Mitarbeitern oder Dritten (z. B. Hackern), kann das ein ungeahntes Ausmaß haben. Um neben der behördlichen Überwachung von Datenvorgängen ein weiteres Kontrollinstrument zu haben, besteht für einige Unternehmen die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Unternehmen werden zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, wenn deren Kerntätigkeit (d.h. deren Hauptgeschäftsfeld) in einer Datenverarbeitung besteht und aufgrund ihres Zwecks oder ihres Umfangs eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Beobachtung von betroffenen Personen erforderlich ist.

Ergänzend zur DSGVO muss ein Datenschutzbeauftragter nach deutschem Recht benannt werden, soweit sich mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.

 

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten: 

 

-> Unterrichtung und Beratung des Unternehmens in Datenschutzfragen

-> Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften

-> Schulungen und Zusammenarbeit mit Behörden

 

Charakteristisch:

 

-> Weisungsfreiheit

-> zur Geheimhaltung verpflichtet

 

In einem kurzen Telefonat können wir klären, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen und wie Sie sich auf die DS-GVO (EU) vorbereiten müssen.

 

Oder schicken Sie mir eine Email mit Ihrem Rückrufwunsch.

rotterdam@rotterdam-team.de